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zu
Wissen.

AGB / gültig ab 1. Mai 2019

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen SIMAKOM Institut für Marketing, Kommunikation und Management GmbH und dem Studierenden. Die AGB gelten bei sämtlichen Angeboten von SIMAKOM und finden auf alle Vertragsbeziehungen zwischen SIMAKOM und dem Studierenden Anwendung.

Anmeldung, Vertragsbestandteile

Die Anmeldung zu einem Bildungsgang erfolgt online über die Webseite www.simakom.ch und ist verbindlich für den gesamten Bildungsgang. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens entgegengenommen, bis eine Klasse vollständig ist. Mit der Anmeldung bestätigt der Studierende, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist.

Eidg. Prüfungszulassung

Der Studierende nimmt zur Kenntnis, dass bei den eidgenössischen Prüfungen Zulassungsbedingungen (z.B. bisherige Ausbildung, Berufserfahrung) bestehen. Die Details sind der entsprechenden Dokumentation, der Webseite bzw. den entsprechenden Wegleitungen zu entnehmen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Studierenden, dass die Zulassungsbedingungen für die eidg. Prüfung erfüllt sind. Wir empfehlen eine vorgängige Vorabklärung bei der entsprechenden Prüfungsorganisation.

Annullation / Abmeldung

Eine Anmeldung kann frei von jeder Verpflichtung innert fünf Arbeitstagen von beiden Parteien ohne Grundangabe annulliert werden. Diese Frist beginnt für den Studierenden und für die SIMAKOM mit erfolgter Online-Anmeldung. Nach Ablauf der genannten Frist ist die Anmeldung rechtskräftig. Bei einer Annullation durch den Studierenden bis 30 Tage vor Start des Bildungsgangs wird ein Unkostenbeitrag von CHF 500 fällig.Für eine Abmeldung nach diesem Termin kann frühstens auf Ende eines Semesters (entspricht 6 Monatsraten) gekündet werden. Eine Annullation hat mit eingeschriebenem Brief zuhanden der Schulleitung zu erfolgen. Für die Fristwahrung ist das Datum der Zustellung (Posteingangsstempel) entscheidend.

Durchführung

Bei Unterbelegung oder anderen Gründen kann der Bildungsgang verschoben, abgesagt oder der Kursort geändert werden. Bei Absagen besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Geringfügige Änderungen im Terminplan oder bei Unterrichtsinhalten gegenüber den Ausschreibungen der Bildungsgänge bleiben vorbehalten. Während eines laufenden Bildungsganges hat die SIMAKOM das Recht den Kursort zu ändern, sofern dieser geografisch wie infrastrukturtechnisch mit dem ausgeschriebenen Kursort vergleichbar ist.

Kosten und Zahlungsbedingungen

Die Anmeldung zum Bildungsgang verpflichtet den Studierenden zur Zahlung der Bildungsganggebühren gemäss ausgewähltem Zahlungsmodell. Die entsprechenden Gebühren sind innert 30 Tagen zu überweisen. Bei verspäteter Überweisung der Bildungsganggebühren ist nach erfolgter Mahnung ein Verzugszins von 5% (zuzüglich Administrationszuschlag von CHF 20.-) geschuldet. Die SIMAKOM behält sich das Recht vor, bei ausstehenden Zahlungen, insbesondere bei gestelltem Betreibungsbegehren, dem Studierenden den Zugang zum Unterricht zu verweigern. Der Bund unterstützt die Ausbildungen auf Stufe eidg. Fachausweis / eidg. Diplom mit Beiträgen. Diese Beiträge können nach der Teilnahme an der Prüfung beim Bund geltend gemacht werden. Nicht enthalten im Schulgeld sind die externen Prüfungsgebühren, persönliche Ausrüstung wie Laptop, Taschenrechner, Gesetzestexte usw., persönliche Auslagen an Seminaren und Workshops.Bei Abwesenheiten vom Unterricht infolge Militärdienst, Krankheit, Ferien, beruflicher Belastung usw. besteht weder ein Anspruch auf Reduktion der Bildungsganggebühren noch auf eine Kompensation.

Ausschluss vom Bildungsgang

Bei groben Verstössen gegen die Reglemente und Richtlinien der SIMAKOM, grobe Störung des Unterrichts wie auch bei Nichterfüllung von finanziellen Verpflichtungen hat die SIMAKOM die Möglichkeit Studierende, ungeachtet ihrer Leistung, vom weiteren Unterricht auszuschliessen. Zuständig für einen solchen Beschluss ist die Schulleitung.

Programm-/Preisänderungen

Programm- und Preisänderungen der SIMAKOM sowie Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Werden während eines laufenden Bildungsgangs die Rahmenbedingungen/Vorgaben seitens Dritter (u.a. Trägerverbände o.ä.) geändert, behält sich die SIMAKOM entsprechende Änderungen der Lehrkonzepte vor. Die Studierenden werden so früh wie möglich über Änderungen informiert.

Gerichtsstand

Streitigkeiten zwischen Studierenden und der SIMAKOM werden, soweit gesetzlich zulässig, ausschliesslich durch das ordentliche Gericht in Luzern entschieden. Die SIMAKOM hat zusätzlich das Recht, den Studierenden in Luzern oder an dessen Wohnsitz einzuklagen.

Versicherung

Jegliche Versicherung (Krankheit, Unfall, Haftpflicht etc.) ist Sache des Studierenden. Die SIMAKOM lehnt jegliche Haftung ab.

Datenschutz

Die Bearbeitung persönlicher Daten erfolgt nach den Vorgaben des Datenschutzgesetzes. Mit der Anmeldung erklärt sich der Studierende einverstanden, dass die SIMAKOM die Personaldaten für die Administration, Marketing und Werbung speichern und verwenden kann. Adressangaben können im Rahmen der Schulorganisation, z. B. als Klassenliste, veröffentlicht werden. Diese Verwendungsrechte bestehen über die Beendigung des Vertrags hinaus.