Weiterbildung
HR-Fachmann /
HR-Fachfrau

HR-Fachmann/-frau

mit eidg. Fachausweis

 

HR-Fachleute Fachrichtung A (Betriebliches HR-Management) sind je nach Unternehmens­grösse als Genera­listen oder als Spezial­isten in privaten oder öffentlich­ rechtlichen Unterneh­men tätig. Sie sind betriebs­wirtschaftlich kompetent, kennen die Firma, ihr spezi­fisches Geschäfts­modell und die Branche.

HR-Fachleute leisten wichtige Bei­träge zum Er­reichen der stra­tegischen und ope­rativen Ziele des Unter­nehmens unter Be­rücksichtigung eines schonenden Ressourcen­managements. Sie tragen mit ihrer Personal­arbeit zur Wert­schöpfung und zur Leistungs­fähigkeit ihres Unter­nehmens bzw. ihrer Organisati­onseinheiten bei.

HR-Fachleute unter­stützen Führungs­kräfte und deren Teams bei der Leistungs­erbringung durch wirkungs­volle, strategie­konforme HR- Instrumente. Den HR-Fach­leuten kommt eine grosse Eigen­ständigkeit und Ver­antwortung in der Be­urteilung zu, wie sie im konkreten Fall unter­nehmensspezifisch und soweit gefragt kreativ/innovativ vorgehen.

Die Arbeits­bedingungen sind oft dadurch gekenn­zeichnet, dass die HR-Fachkraft inner­halb des sozialen Systems, in dem sie tätig ist, unter­schiedlichsten Er­wartungen genügen muss. Dies stellt an die persönliche Eigen­ständigkeit und Stand­festigkeit auch im Um­gang mit Ziel­konflikten erhöhte An­forderungen.

HR-Fachleute leisten in Zeiten rascher Ver­änderung der wirt­schaftlichen, techno­logischen und gesell­schaftlichen Rahmen­bedingungen Beiträge an die Auf­rechterhaltung der Leistungs- und Wettbewerbs­fähigkeit von Unternehmen und Organi­sationen. Im Weiteren leisten sie auch einen Bei­trag zur beruflichen und persönlichen Ent­wicklung und Arbeits­marktfähigkeit der Mit­arbeitenden.

Zwei Abende pro Woche virtueller Unterricht / einen ganzen Samstag pro Monat physisch am Kursort Ihrer Wahl

Eckdaten

Start
15. Oktober 2024

Ende
Ende Oktober 2025

Umfang
340 Lektionen

Kursorte
Hochschule Luzern
Zentralstrasse 9
6003 Luzern

FOCUS Hotel
Industriestrasse 3
6210 Sursee

Hochschule Luzern
Surstoffi 12
6343 Rotkreuz

Ferien
Die Ferien richten sich im Normal­fall nach den Schul­ferien des jeweiligen Kurs­ortes.

Anmeldung
Direkt zur online Anmeldung

Zielpersonen

  • Interessierte Personen, die im Personalbereich ihr Fachwis- sen und ihre sozialen Kompetenzen durch umfassende Qua- lifikationen weiterentwickeln möchten.
  • Mitarbeitende im Personalbereich, die sich zu kompetenten Führungspersönlichkeiten entwickeln wollen.
  • Führungspersonen mit dem Wunsch, vertiefte und anwen- dungsorientierte Kenntnisse zu erlangen.
  • Personen, die sich die erweiterten Grundlagen aneignen wollen, um später eine weiterführende Ausbildung (z.B. HR-Leiter/in) anzugehen.

Voraussetzungen für eine Zulassung

4 Jahre Berufspraxis, davon 2 Jahre im HR-Management und

  • abgeschlossene Grundbildung mit EFZ, gymnasiale Maturität, Fachmaturität, Fachmittelschulausweis oder gleichwertiger Abschluss
  • bestandene Zertifikatsprüfung als Personalassistent/in oder gleichwertiger Ausweis

Weitere Informationen erhalten Sie beim Trägerverein für Berufs- und höhere Fachprüfungen in Human Resources (HRSE), Telefon 044 283 45 48, www.hrse.ch. Dieser entscheidet definitiv über eine Zulassung.

Handlungsfelder

Die HR-Fachleute werden in 7 Handlungs­feldern geprüft.

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HF 1: Grundlagen

Die HR-Fachleute sind in Unternehmen oder bei öffentlichen oder privaten Personalvermittlungen und -beratungen die Fachleute für Fragen des Personalmanagements. Um die eigene Tätigkeit professionell auszuüben und um Mitarbeitende, Vorgesetzte oder Stellensuchende kompetent zu beraten, stützen sich die HR-Fachleute auf aktuelles und fundiertes Fachwissen zum Human Resource Management, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und internationalen Fragestellungen.

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HF 2: Interaktion gestalten

Die HR-Fachleute treten in ihrer Tätigkeit regelmässig in Kontakt mit Vorgesetzten, Mitarbeitenden, Stellensuchenden und anderen Gesprächspartnerinnen und -partner. Sie gestalten diese Interaktionen kompetent und professionell.

Sie bereiten Gespräche, wie Vorstellungsgespräche, Erstgespräche oder Beratungsgespräche vor, führen sie strukturiert durch oder begleiten Dritte bei der Durchführung und bereiten sie nach. Im Gespräch setzen sie geeignete und zielführende Methoden ein, verhandeln sicher innerhalb der gegebenen Rahmenbedingungen und stellen sich auf das Gegenüber ein. 

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HF 3: Information und Netzwerkpflege

Die HR-Fachleute verarbeiten Informationen zielgerichtet und geben diese adressatengerecht ihren Anspruchsgruppen weiter. Sie beachten dabei jederzeit den Datenschutz.

Die HR-Fachleute agieren in einem Netzwerk, welches sie aktiv pflegen. Sie verhandeln mit externen Anspruchsgruppen, wie Versicherungen, Lieferanten, Personaldienstleistern etc., pflegen internen Kontakt mit Mitarbeitenden, Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen und nehmen an Veranstaltungen der Branche teil.

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HF 4: Gewinnung und Trennung

Die HR-Fachleute unterstützen Vorgesetzte in der Besetzung von Stellen. Auf der Basis der Stellenbeschreibung und des Anforderungsprofils schlagen sie eine geeignete Rekrutierungsstrategie vor und initiieren und begleiten die Kandidatensuche. Sie führen gemeinsam mit Vorgesetzten Rekrutierungsgespräche durch, unterstützen diese beratend in der Auswahl und übernehmen die Vertragsverhandlungen. Sie erstellen oder kontrollieren den Arbeitsvertrag und treffen alle nötigen Vorbereitungen für den Eintritt des neuen Mitarbeiters oder der neuen Mitarbeiterin.

Die HR-Fachleute begleiten Vorgesetzte und Mitarbeitende im Falle von Kündigungen, Pensionierungen oder Todesfällen und stellen die rechtlich korrekte Abwicklung des Austritts sicher. Die HR- Fachleute pflegen im Todesfall Kontakt mit den Angehörigen und geben nötige Informationen weiter.

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HF 5: Beratung von Mitarbeitenden und Vorgesetzen

Die HR-Fachleute informieren und beraten Mitarbeitende und Vorgesetzte regelmässig in allen HR-Fragen (z.B. zu Arbeitszeitmodellen, Work-Life-Balance, betrieblichem Gesundheitsmanagement, nachhaltigem Ressourcenmanagement, Sozialversicherungen, Arbeitsrecht etc.). Sie sind die kompetente Anlaufstelle bei Konflikten sowie beruflichen, sozialen oder gesundheitlichen Problemen der Mitarbeitenden. Sie beraten die Mitarbeitenden empathisch und fachlich korrekt oder verweisen sie an weiterführende Beratungsangebote. 

Sie unterstützen Vorgesetzte bei der Vorbereitung und Durchführung schwieriger Mitarbeitendengesprächen und bei der Lösung von Konflikten. In ihrer Funktion betrachten sie Beratungssituationen ganzheitlich und wägen die Interessen der Beteiligten und die Interessen des Unternehmens sorgfältig ab. Die HR-Fachleute erstellen HR-Reportings.

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HF 6: Beurteilung, Entwicklung, Honorierung

Die HR-Fachleute planen und initiieren den jährlichen Zielvereinbarungs-und Beurteilungsprozess, schulen Vorgesetzte und überwachen die Durchführung. Sie nehmen einen Qualitätscheck der Leistungsbeurteilung vor und stellen die Gleichbehandlung der Mitarbeitenden sicher. Sie planen mit Vorgesetzten Personalentwicklungsmassnahmen, Schulungsmassnahmen oder Trainings und werten den Erfolg dieser Massnahmen in geeigneter Form aus.

Sie unterstützen und beraten Vorgesetzte in Fragen von Beförderungen und stellen die Erledigung der damit verbundenen administrativen Arbeiten sicher. In Lohnrunden unterbreiten sie den Vorgesetzen Vorschläge unter Berücksichtigung der Lohnstruktur und Lohngerechtigkeit.

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HF 7: Projektmanagement und Infrastrukturbewirtschaftung

Die HR-Fachleute setzen in ihrer Tätigkeit verschiedene technologische Hilfsmittel ein. Sie halten sich über technologische Neuerungen und Trends auf dem Laufenden.

HR-Fachleute leiten kleinere bis mittlere Projekte in ihrem Fachgebiet. Sie setzen geeignete Projektmanagementmethoden ein und schaffen gute Rahmenbedingungen für die Projektmitarbeitenden. In grösseren Projekten arbeiten HR-Fachleute als kompetente Fachkräfte mit und beteiligen sich an einer konstruktiven Problemlösung.

Positionierung des Bildungsgangs

Die Ausbildungen auf Stufe eidg. Fach­ausweis sind sehr praxis­orientiert und auf die Bedürfnisse der Wirtschaft aus­gerichtet. Dieser Bildungsgang ermöglicht es den Studierenden, umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten zu erlangen, die von einer qualifizierten Fachkraft im betrieblichen Personalwesen verlangt werden. Mit dem eidg. Fach­ausweis setzen Sie den Grund­stein für viele Weiter­bildungs­möglichkeiten und eine erfolg­reiche Karriere.

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Titel

Eidgenössischer Fachausweis
Das Bestehen der eidg. Prüfung berechtigt zum Führen des staatlich
geschützten Titels:

HR-Fachmann mit eidg. Fachausweis / HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis

SIMAKOM Diplom
Für den Erhalt des Diploms werden eine Präsenz­zeit von mindestens 80% und ein Noten­durchschnitt von 4.0 (Jahresnote und Diplom­note zählen je zur Hälfte) erfüllt sein. Das SIMAKOM Diplom orientiert sich an den An­forderungen der eidg. Prüfung und ist ein wert­voller Ausbildungs­nachweis.

Bildungssystem Schweiz

Nutzen des
Bildungsganges

  • Mit dem Titel HR-Fachmann/- frau mit eidg. Fach­ausweis sind Sie eine aus­gewiesene Fach­kraft. Sie sind befähigt eine Postition im HR selbst­ständig zu über­nehmen
  • Die Aus­bildung auf Stufe eidg. Fach­ausweis bildet eine optimale Basis für weiter­führende Weiterbildungen.
  • Ausser dem Fach­wissen, lernen Sie noch Problem­lösungs­methoden und Lern­techniken kennen.

Weiterbildung

  • Leiter/in Human Resources mit eidg. Diplom
  • verschiedene HF Bildungsgänge*
  • Nachdiplomstudiengänge NDS HF*
  • Verschiedene Zertifikatslehrgänge*
* nötige Berufs­erfahrung voraus­gesetzt

« Der Unterricht war sehr spannend und gefüllt mit viel Praxis Know-how der Dozenten. Die Lernunterlagen waren strukturiert und sehr verständlich aufgebaut, was mir bei der Prüfungsvorbereitung extrem geholfen hat. »

Ausbildungskonzept

Die Grund­lagen werden durch Vorträge, Präsentationen und Lehr­gespräche mit Praxis­beispielen der Dozierenden ver­mittelt.

+
Theorie

Wir ver­mitteln Ihnen die Theorie mit strukturierten und bewerten Lehr­mitteln. Hier erarbeiten wir zusammen mit Ihnen das Fundament für Ihren erfog­reichen Ab­schluss.

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Transfer

Sie wenden Ihre theo­retischen Kenntnisse an konkreten Praxis­beispielen, Fall­studien und Transfer­aufgaben an.

+
Training

Wir bereiten Sie ziel­gerichtet auf die eidg. Prüfungen vor. Einer­seits werden Sie viele vergangene eidg. Prüfungs­serien und Fall­studien lösen, die anschliessend von den Dozierenden korrigiert und besprochen werden. Anderer­seits werden Sie drei Prüfungs­simulationen absolvieren, damit Sie sich unter realen Bedingungen an die eidg. Prüfungs­situation gewöhnen.

Erfolg durch System

Das inno­vative Ausbildungs­konzept garantiert Ihnen die best­mögliche Vor­bereitung auf die eidg. Prüfungen. Sie benötigen keine Vor­kurse oder dergleichen - ein duch­gehender Bildungs­gang - alles aus einem Guss.

Höchste Effizienz

Sowohl ein physischer Präsenz­unterricht wie auch ein virtueller Unter­richt haben eine Daseins­berechti­gung. Aus diesem Grunde ver­einen wir das Beste aus beiden Unterrichts­arten.

Durch das System dual-learning erreichen wir einen höchst­effizienten Unter­richt und Sie haben mehr Zeit für die wesentlichen Sachen.

dual-learning

Physischer Präsenzunterricht
Der physische Kontakt zu Dozierenden und Studierenden ist enorm wichtig und kann nicht voll­ständig durch einen virtuellen Unter­richt ersetzt werden. Sie treffen sich einmal im Monat einen ganzen Samstag am Unterrichts­ort Ihrer Wahl.

+ Physische, soziale Nähe

+ Rollen­spiele, Präsentationen

+ Kennen­lernen auf persönlicher Ebenene

+ Tapeten­wechsel

Virtueller Präsenzunterricht
Der virtuelle Unter­richt findet bei uns einer­seits über Microsoft Teams statt. Auf dieser Platt­form können Unter­lagen geteilt werden und es gibt einen Klassen­chat. Anderer­seits arbeiten wir mit einem separaten Programm, welches unsere virtuellen Klassen­zimmer abbildet. Sie sehen und hören den Dozierenden und auch Ihre Mit­studierenden in Echt­zeit via Video­chat. Eben­falls können Sie zu jederzeit Fragen stellen und es gibt auch die Möglichkeit für Gruppen­arbeiten in separaten digitalen Räumen zu arbeiten oder sich auszu­tauschen. Sie können sich auch ausser­halb der Unterrichts­zeiten mit Ihren Mit­studierenden in einem virtuellen Raum treffen um zu lernen.

+ Zeitersparnis, da keine Anfahrts­wege

+ Kosten­ersparnis für Anreise

+ Schnelle Um­setzung und einfache Hand­habung

+ Mehr­dimensional mit Teams und virtuellen Klassen­räumen

Begleitetes Lernen
Im Be­gleiteten Lernen werden die Studierenden im selbständigen, eigen­verantwort­lichen Lernen unter­stützt.

Weitere Informationen

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Unterrichtszeiten

Luzern
Jeden Dienstag und Donnerstag virtuell, jeweils von 18:15 – 21:30 Uhr
und jeden vierten Samstag vor Ort

Sursee
Jeden Dienstag und Donnerstag virtuell, jeweils von 18:15 – 21:30 Uhr
und jeden vierten Samstag vor Ort

Rotkreuz
Jeden Dienstag und Donnerstag virtuell, jeweils von 18:15 – 21:30 Uhr
und jeden vierten Samstag vor Ort

Die Ferien richten sich im Normal­fall nach den Schul­ferien der Kurs­orte. Ausgenommen bei Prüfungs­vorbereitungen, Work­shops und Prüfungen.

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Kursorte

Luzern
Hochschule Luzern - Wirtschaft
6003 Luzern
Zentralstrasse 9

Sursee
FOCUS Hotel
Industriestrasse 3
6210 Sursee

Rotkreuz
Hochschule Luzern
Surstoffi 12
6343 Rotkreuz

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Eidgenössische Prüfungen

Die eidg. Prüfungen finden einmal pro Jahr jeweils im September statt.

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Bundesbeiträge

Absolvierende von vor­bereitenden Kursen auf eid­genössische Berufs­prüfungen und höhere Fach­prüfungen erhalten eine bundes­weit ein­heitliche finanzielle Unter­stützung. Die Absolvierenden können für angefallene Kurs­kosten direkt beim Bund Beiträge beantragen. Bundes­beiträge beantragen können Absolvierende von vorbereitenden Kursen auf eid­genössische Berufs­prüfungen und höhere Fach­prüfungen mit Wohn­sitz in der Schweiz (zum Zeit­punkt der Prüfungs­verfügung), die im Anschluss die jeweilige eid­genössische Prüfung absolvieren.

Das Beitrags­gesuch ist inner­halb von 5 Jahren nach Eröffnung der Prüfungs­verfügung ein­zureichen. Der vorbereitende Kurs darf nicht länger als 7 Jahre vor Absolvieren der Prüfung zurück­liegen. Für einen vorbereitenden Kurs darf dieselbe Zahlungs­bestätigung nur einmal eingereicht werden.

Das Beitrags­gesuch wird im Normal­fall nach Absolvierung der eid­genössischen Prüfung gestellt – unabhängig vom Prüfungs­erfolg. Das bedeutet, dass die Absolvierenden die Beiträge für die ent­standenen Kurs­kosten nach­schüssig erhalten. Die Vor­finanzierung der Kurs­gebühren bis zum Erhalt der Bundes­beiträge wird entweder von den Absolvierenden oder mit Hilfe von Unter­stützung durch Dritte getragen.

In dem Ausnahme­fall, dass Kurs­teilnehmende die Vor­finanzierung bis zur Auszahlung der Bundes­beiträge nicht leisten können und auch keine Unterstützung von Dritten erhalten, wird unter bestimmten Voraus­setzungen ein Antrag auf Aus­zahlung von Teil­beiträgen vor Absolvieren der eid­genössischen Prüfung möglich sein.

 

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Investition

Kursgeld inklusive
Im Kurs­geld sind Unter­richt, Lehr­mittel, Lern­platt­form, Fall­studien­korrekturen und Simulations­prüfungen schriftlich und mündlich ent­halten. Nicht enthalten sind persönliche Auslagen bei all­fälligen Work­shops und Seminaren für Ver­pflegung. Externe Prüfungs­gebühren werden direkt an die Prüfungs­kommission bezahlt. Die Prüfungs­gebühren können von Jahr zu Jahr ändern (Stand: 01.05.2020). Preis­änderungen bleiben vor­behalten.

Subjekt­finanzierung
Absolvierende von vor­bereitenden Kursen auf eid­genössische Berufs­prüfungen und höhere Fach­prüfungen er­halten eine bundes­weit ein­heitliche finanzielle Unter­stützung.