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Neue Titelzusätze in der Höheren Berufsbildung

Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 entschieden, dass die Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) für die Einführung des Massnahmenpakets per 1. Oktober 2026 in Kraft tritt. Die BBG-Änderung hatten die eidgenössischen Räte in der Wintersession 2025 verabschiedet. Ziel des Massnahmenpakets ist es, die Bekanntheit, Sichtbarkeit und das Ansehen der höheren Fachschulen sowie der höheren Berufsbildung insgesamt zu verbessern. Zudem werden die Voraussetzungen innerhalb der Tertiärstufe angeglichen.

Die Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung: Die Titelzusätze stärken die Sichtbarkeit der tertiären Abschlüsse. Zur Abgrenzung zu den Hochschulabschlüssen dürfen die Titelzusätze in den Amtssprachen nur zusammen mit den geschützten Titeln der entsprechenden Abschlüsse verwendet werden. In englischer Sprache sind die Titelzusätze als Teil der vereinfachten englischen Übersetzung des geschützten Titels erlaubt.

Ab Inkraftsetzung der BBG-Änderung, dürfen alle Inhaberinnen und Inhaber von HBB-Abschlüssen die neuen Titelzusätze verwenden bzw. führen. Diesen Personen werden keine neuen eidg. Fachausweise, eidg. Diplome oder Diplome HF ausgestellt. Das SBFI sieht eine begleitende Kommunikation vor.

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